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Psychologische Psychotherapeutin

Verhaltenstherapie für Erwachsene

 

Gesetzliche Krankenversicherungen

Da ich Vertragspsychotherapeutin bin, kann ich über Ihr Krankenkassenkärtchen abrechnen. Fünf sogenannte probatorische Sitzungen sind für jeden gesetzlich Versicherten immer möglich. Danach stelle ich einen Antrag bei Ihrer Kasse. In der Regel für 25 oder 45 Sitzungen. Nach der Bewilligung der Therapie, können dann auch alle weiteren Sitzungen über die Kasse abgerechnet werden. Maximal sind 60 Sitzungen möglich. Es gibt aber auch Ausnahmefälle, bei denen noch mehr Sitzungen bewilligt werden.

Private Krankenversicherungen

Jede private Versicherung hat ihre eigenen Bedingungen, wann Psychotherapie möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich vor der ersten Sitzung, ob Ihre Kasse Psychotherapie übernimmt und was dafür nötig ist. Einige Kassen übernehmen ebenfalls die ersten fünf Sitzungen und benötigen dann einen Antrag von mir. Andere Kassen benötigen eine Überweisung vom Hausarzt. Wieder andere zahlen 20 Sitzungen pro Jahr pauschal. Es gibt auch Kassen, die Formulare schicken.

Beihilfe

Beihilfe Versicherten stehen ebenfalls fünf Sitzungen Probatorik zu. Danach wird, wie bei gesetzlich Versicherten, ein Antrag bei der Beihilfe gestellt. Nach Bewilligung werden dann die Kosten für ebenfalls 25 oder 45 Sitzungen übernommen. Meistens richten sich die privaten Versicherungen nach der Entscheidung der Beihilfe und übernehmen dann auch die Kosten. Das muss aber nicht so sein. Probleme gibt es z.B. häufig bei den Kosten für den Antrag. Den übernehmen einige private Kassen dann nicht.

Selbstzahler

Haben natürlich keine Formalia zu beachten.Die Abrechnung richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).